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2. Kommunalpolitische Konferenz der FDP-Landtagsfraktion

„Daseinsfürsorge oder Geschäfte außer Konkurrenz – Kommunen als Unternehmer in Sachsen“

Schon der Titel der Veranstaltung war bewusst kontrovers gewählt und entsprechend lebhaft ging es dann auch zu am 24. September im Dresdner Kongresszentrum. Rund einhundert Kommunalpolitiker aus Sachsen waren gekommen, um darüber zu diskutieren, ob Kommunen überhaupt als Unternehmer auftreten sollten und wenn ja unter welchen Umständen und in welchem Umfang.
Nach der Begrüßung durch den FDP-Fraktionsvorsitzenden Holger Zastrow führten zunächst Sven Morlok, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Hubertus Bardt vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Dr. Robert Momberg, Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Sachsen und Sachsen-Anhalt und Ralf Leimkühler, stellvertretender Vorsitzender des Sächsischen Städte- und Gemeindetages mit Kurzreferaten thematisch in die Veranstaltung und ihre jeweilige Position ein.

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Sven Morlok wies darauf hin, dass aus seiner Sicht privatwirtschaftlichen Wirtschaftsaktivitäten grundsätzlich der Vorrang vor kommunalen Unternehmertätigkeiten zu gewähren ist. Am Beispiel der Stadt Leipzig wies Sven Morlok auf das überdurchschnittliche unternehmerische Engagement sächsischer Kommunen hin. Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass die Kommunen in den vergangenen Jahren eine Vielzahl zusätzlicher Aufgaben übertragen bekommen haben, ohne entsprechende finanzielle Mittel zu erhalten. Nötig sei hier vor allem grundsätzliche Aufgabenkritik, besonders der Definition staatlicher und kommunaler Daseinsvorsorge. Ein Problem, so Morlok sei zudem, für die Aufgabenerledigung die dafür notwendigen Einnahmen zu akquirieren. Infolgedessen werden Kommunen dann häufig als Unternehmer tätig. Interessenkonflikte mit Privatunternehmen seien dann häufig die Folge. Vor dem Hintergrund dieser Problematik ergibt sich zwangsläufig die Frage nach einer Beschränkung kommunaler Wirtschaftsaktivitäten auf originäre Versorgungsaufgaben.

Dr. Hubertus Bardt vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln vermittelte den Anwesenden einen deutschlandweiten Überblick zur Entwicklung der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen in den vergangenen Jahren. Bardt bewertete die dargestellte Entwicklung auch im Rahmen der Podiumsdiskussion als kritisch und problematisch. Bezug nehmend auf Ludwig Erhard wies er darauf hin, dass es nicht die Aufgabe des Staates sei, unmittelbar in die Wirtschaft einzugreifen. Vorrangiges Ziel staatlichen Handelns muss es sein, den ordnungspolitischen Rahmen wir wirtschaftliches Handeln zu setzen und auf dessen Einhaltung zu achten.

Dr. Robert Momberg vom Bauindustrieverband Sachsen/Sachsen-Anhalt stellte die Rolle des Staates als Bauunternehmer in Sachsen dar. Nach Untersuchungen des Verbandes resultiert aus der kommunalen Betätigung im Baubereich in Sachsen mit insgesamt knapp 7.300 Beschäftigten ein Bauvolumen von rund 500 Mio. Euro. Dieser Betrag entspricht knapp 5 Prozent des gesamten Bauvolumens der sächsischen Bauwirtschaft. Als ursächlich für die unternehmerische Tätigkeit der Kommunen identifizierte Momberg unter anderem den finanziellen Konsolidierungsdruck auf die Kommunalhaushalte, das Abfangen des Personalabbaus in den Kernverwaltungen und eine sehr weite Auslegung des Begriffs der Daseinsvorsorge. Die starke wirtschaftliche Präsenz der Kommunen führte hat nach einer Mitgliederbefragung des Bauindustrieverbandes dazu, dass sich 41 Prozent der befragten Unternehmen dadurch in ihrer eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit eingeschränkt sahen. Als Ergebnis resultierte daraus eine Bedrohung der regionalen Bauwirtschaft durch staatliches Unternehmertum.

Als Vertreter des Sächsischen Städte- und Gemeindetages vertrat Ralf Leimkühler die Sicht der Kommunen. Er warnte vor einer starren Definition von Aufgaben im Rahmen der staatlichen Daseinsvorsorge. Sein Argument: vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung müsse die Handhabung des Begriffes der Daseinsvorsorge flexibler ausfallen. So sollten aus seiner Sicht Kommunen beispielsweise in ländlichen Regionen bei einem fehlenden Angebot der Privatwirtschaft ein kommunales Geschäft für Lebensmittel betreiben können. Er sprach sich vor diesem Hintergrund gegen eine grundsätzliche Einschränkung der wirtschaftlichen Tätigkeit von Kommunen aus, sondern verwies vielmehr auf die positiven Erfahrungen, beispielsweise in Thüringen, mit der Möglichkeit kommunaler Wettbewerbsunternehmen.

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Die praktische Sicht des Kommunalpolitikers brachte Plauens Oberbürgermeister Ralf Oberdorfer in die Podiumsdiskussion ein. Am praktischen Beispiel erläuterte er, wie eine erfolgreiche Privatisierungspolitik zu Vorteilen für die Bürger führt. „Privatisierung um jeden Preis allerdings“, so Oberdorfer, „darf es aber nicht geben, man muss dabei mit Augenmaß herangehen“. Wichtig sei vor allem, dass die Landes- und Bundespolitik die Kommunen durch falsche Anreize nicht dazu zwingt, sich für die eine oder andere Betriebsform zu entscheiden. So erschweren zum Beispiel Fördermittelfreigaben im Straßenbau erst im Herbst ein geordnetes Vergabeverfahren an private Unternehmen. Bei der Auftrageserledigung durch kommunale Bauhöfe entfiele ein Vergabeverfahren.

Dr. Markus Blocher, Betriebsleiter des Regiebetriebs Zentrale Technische Dienstleitungen der Landeshauptstadt Dresden, führte aus, dass mehr Wettbewerb beispielsweise auch durch ein Markttestverfahren erzielt werden kann.
Der kommunale Dienstleister darf danach Leistungen für seine Kommune nur zu Preisen verrechnen, die durch den Markttest ermittelt wurden. Zentrale Technische Dienstleistungen in Dresden werden so zunehmend intern zu Marktpreisen verrechnet. Der Eigenbetrieb hat sich dabei als wettbewerbsfähig erwiesen.

Horst Bergmann, Geschäftsführer des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Sachsen, wies auf die Gefahr des Einsatz von 1 €-Jobs oder ähnlich subventionierten Beschäftigungsverhältnissen bei Kommunen hin. Kommunale Unternehmen können dadurch gegenüber Mitgliedern seines Verbandes konkurrenzlos günstige Angebote abgeben. Die Rechtsform des kommunalen Unternehmens ist dabei irrelevant. Es gibt Beispiele, wonach Kommunen formal Aufgaben privatisieren, die Beschäftigten aber im Wesentlichen mittels 1 €-Jobs oder ähnlich subventionierter Beschäftigungsverhältnisse rekrutiert werden.