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Umweltrecht wird für Grundstücksbesitzer entbürokratisiert

Die Sächsische Staatsregierung hat heute Gesetzentwürfe zur Neuregelung verschiedener Aspekte des Umweltrechts vorgestellt. Unter anderem sollen Baumfällungen auf eigenen Grundstücken und Kleingärten erleichtert werden. Auch das staatliche Vorkaufsrecht aus dem Wassergesetz wird abgeschafft.

Dazu erklärt Tino Günther, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:

"Die CDU/FDP-Koalition setzt damit zwei wichtige Bausteine der Entbürokratisierung um, die wir den Sachsen im Koalitionsvertrag versprochen haben. Bald werden sich Grundstückseigentümer nicht länger von Behörden gängeln lassen müssen, wenn sie einen Baum auf dem eigenen Wohngrundstück fällen wollen. Ganz gleich, welche Horror-Szenarien irgendwelche selbsternannten Baumschützer auch an die Wand malen: Es ist absurd anzunehmen, dass die Grundstückseigentümer alle ihre Bäume fällen werden, um künftig auf kahlen Betonplatten zu leben.

Der Wegfall des staatlichen Vorkaufsrechts aus dem Wassergesetz bedeutet schließlich eine spürbare Entbürokratisierung von Grundstücksverkäufen. Bisher mussten die Eigentümer bei der Veräußerung der Grundstücke wochen-, wenn nicht monatelang auf einen Bescheid warten - das wird nun ein Ende haben."

Ergänzend erklärt Stephan Meyer, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages:

"Mit ihrer heutigen Entscheidung zu den kommunalen Baumschutzsatzungen hat die Staatsregierung den Besitzern von Wohngrundstücken mehr Freiheiten verschafft. Aber es kommt auch darauf an, dass die Grundstücksbesitzer verantwortungsvoll mit der Freiheit umgehen. Jetzt folgt zunächst einmal die parlamentarische Befassung. Dabei werden wir die Kritikpunkte von Seiten der Kommunen und Naturschutzverbände sorgfältig abwägen und bei der Beschlussfassung im Auge behalten."

HINTERGRUND: Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP in Sachsen heißt es: "Wir bekennen uns zu einem nachhaltigen Bürokratieabbau. Dazu streben wir unter anderem die deutliche Reduzierung der Vorkaufsrechte an. Wohngrundstücke und Kleingärten sollen vom Geltungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen ausgenommen werden."

9.02.2010