Telemedizin ergänzt und erleichtert ärztliches Handeln

"Die heutige Anhörung hat deutlich gemacht, dass die Telemedizin einen wichtigen Beitrag in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung leisten kann. Das betrifft eine Vielzahl medizinischer Bereiche. Während beispielsweise bei der Versorgung von Patienten mit Herzkrankheiten vor allem die Folgeuntersuchungen für Patienten erleichtert werden und damit die Betreuung verbessert wird, kommt es bei Schlaganfällen vor allem auf eine schnellstmögliche und optimale Erstbehandlung an.
Gerade bei der Schlaganfallversorgung ist eine schnelle Diagnostik und Therapie lebensrettend. Im Durchschnitt hat ein Patient, der erste Symptome eines Schlaganfalls bemerkt, drei Stunden Zeit, um eine adäquate Behandlung ohne Folgeschäden zu erhalten. Da Patienten in den ländlichen Regionen meist weitere Anfahrtswege haben, verringert sich das Zeitfenster erheblich. Umso wichtiger ist eine schnelle Erstversorgung. Erfolgt diese in einer ländlichen Klinik des Schlaganfallnetzwerkes, so dass ein Datenaustausch mit einem Schlaganfallzentrum erfolgt, kann zügig diagnostiziert und therapiert werden.Diese Spitzenmedizin, die Sicherheit und sofortige Versorgung auch in peripheren Kliniken ermöglicht, sowie die enge Kooperation zwischen den Krankenhäusern ist für alle Patienten von Vorteil. Begleitet werden muss die Telemedizin von rechtssicheren Datenschutzkonzepten und geschulten und qualifizierten Mitarbeitern. Eine Kompatibilität der Systeme ist hier unerlässlich. Sachsen ist in der telemedizinischen Schlaganfallversorgung bereits sehr weit fortgeschritten, so dass es für andere Bundesländer als Vorbild gilt.
Wichtig ist mir eines: Der Arzt wird nicht ersetzt, sondern das ärztliche Handeln wird erleichtert - zum Wohle des Patienten. Die Patientenanerkennung braucht es nicht nur im stationären, sondern auch im ambulanten Bereich."
CDU/FDP-Antrag "Telemedizin in Sachsen"




