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Sondersitzung des Rechtsausschusses überflüssig

Zur Forderung der Linksfraktion im Landtag nach einer Sondersitzung des Rechtsausschusses erklärt Carsten Biesok, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:

"Es ist in keinster Weise nachvollziehbar, wie die Vorbereitungen des Justiz- und des Innenministeriums auf den 13. Februar 2010 als 'Kriminalisierung friedlichen zivilgesellschaftlichen Engagements' von der Linken angesehen werden kann. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass gewaltbereite Extremisten von Rechts und von Links den Tag der Erinnerung an die Zerstörung Dresdens und das Leid der Opfer für Ausschreitungen missbraucht haben.

Wer sich am 13. Februar nicht friedlich verhält und gegen Strafgesetze verstößt, muss sich einem Strafverfahren vor einem ordentlichen Gericht stellen. Um solche Strafverfahren zu sichern, hat der Justizminister die erforderlichen und notwendigen organisatorischen Maßnahmen getroffen.

Dies 'kriminalisiert' nicht das zivilgesellschaftliche Engagement der friedlichen Demonstranten, sondern schützt sie vor erlebnisorientierten Krawalltouristen, für die der 13. Februar in Dresden lediglich der Platz für die gewaltbereite Auseinandersetzung mit Extremisten des jeweils anderen Lagers und der Polizei ist.

Wenn nach Ansicht des rechtspolitischen Sprechers der Linksfraktion, Herrn Bartl, die Anwesenheit eines Staatsanwaltes der verlängerte Arm der Regierungspolitik sein soll, dann hat er noch das Bild des Staatsanwaltes vor Augen, der er selbst in der DDR war.

Die Anwesenheit eines Staatsanwaltes bei einer Großdemonstration sichert eine schnelle Entscheidung über die notwendigen strafprozessualen Maßnahmen, wie beispielsweise eine vorläufige Festnahme oder der Beantragung eines Haftbefehls beim Ermittlungsrichter, wenn Straftaten durch unfriedliche Demonstranten begangen wurden.

Hinsichtlich des neuen Versammlungsrechts gibt es keine Gesetzeslücke. Die Landeshauptstadt Dresden ist die zuständige Versammlungsbehörde und kann Demonstrationen beschränken, wenn die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet ist. Eine vereinzelte Rechtsaufassung eines Dresdner Rechtsprofessors rechtfertigt keine Sondersitzung des Rechtsausschusses des Landtages."

3.02.2010