Öffnung des Glücksspielmarktes für private Anbieter gewährleistet mehr Geld für Suchtberatung

Medienberichten zufolge und unter Berufung auf den Vorsitzenden der Landesstelle gegen Suchtgefahren, Helmut Bunde, setzt der Freistaat Sachsen die Lotto-Einnahmen nicht zweckgerichtet für die Suchtprävention ein. Im Jahr 2010 stünden so für die Suchtprävention im Freistaat Sachsen 600.000 Euro weniger zur Verfügung. Dazu erklärt Holger Zastrow, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:
"Die FDP-Fraktion hat in der Vergangenheit davor gewarnt, dass mit einem staatlichen Monopol die Lotto-Einnahmen aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zurück gehen werden. Genau dies ist nun geschehen. Der Staat erzielt weniger Einnahmen aus dem Glücksspiel und kann damit auch weniger Geld für die Bereiche Suchtprävention, Sport, Kultur, Umwelt, Jugend und Wohlfahrtspflege bereit stellen. Die Auswirkungen dieses Sparzwangs bekommen nun leider zuerst die Suchtberatungsstellen zu spüren.
Mit einem Konzessionsmodell für private Anbieter – befristet, mit klaren Regeln zum Spielerschutz – lassen sich höhere Einnahmen als mit dem derzeitigen Staatsmonopol erzielen. In der Folge stünden auch wieder ausreichend Mittel zur Förderung der Suchtberatungsstellen zur Verfügung. Für mich ist nach wie vor kein Grund erkennbar, warum am Staatsmonopol festgehalten werden müsste."




