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Nichtraucherschutzgesetz in Sachsen ausreichend

Zur nach einem Volksentscheid in Bayern wieder aufflammenden Debatte um den Nichtraucherschutz auch in Sachsen erklärt Kristin Schütz, sozialpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:

"Sachsen hat ein Nichtraucherschutzgesetz, das sowohl den Interesse der Gastwirte und ihrer rauchenden Gäste als auch denen der Nichtraucher gleichermaßen gerecht wird. Das Rauchen in der sächsischen Gastronomie ist nur dort erlaubt, wo keine nichtrauchenden Gäste belästigt oder gefährdet werden: in abgetrennten Nebenräumen und in gekennzeichneten Einraumgaststätten, zu denen Minderjährige keinen Zutritt haben, sowie bei geschlossenen Gesellschaften.

In Bayern befeuern einige Gutmenschen eine ideologische Bevormundungsdebatte, die in Sachsen glücklicherweise kaum vorstellbar ist. Die Sachsen sind halt toleranter. Ich glaube nicht, dass ein ähnlicher Volksentscheid bei uns Erfolg hätte. Denn nach den anfangs hitzig geführten Debatten hat sich unser Nichtraucherschutzgesetz in der Praxis bewährt.

Eine Verschärfung lehnen wir deshalb strikt ab. Unser Ziel war und ist es weiterhin, Nichtraucher zu schützen - nicht aber, Raucher und Gastwirte zu drangsalieren."

6.07.2010