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Neues Versammlungsrecht von Schwarz-Gelb setzt Extremisten deutliche Grenzen

Der Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss des Sächsischen Landtages hat heute dem Entwurf eines "Gesetzes über die landesrechtliche Gestaltung des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge" der CDU/FDP-Koalition zugestimmt. Mit dem Gesetzentwurf wird das Ziel der Koalitionsvereinbarung umgesetzt, das Versammlungsrecht zu ändern, um Extremisten in Sachsen künftig deutliche Grenzen zu setzen. Dazu erklärt Torsten Herbst, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:

"Mit dem gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU und FDP zur Novellierung des Sächsischen Versammlungsrechts setzen wir Extremisten in Sachsen künftig deutliche Grenzen, ohne das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einzuschränken. Vielmehr wird das Demonstrationsrecht zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung konkretisiert.

 

Mit einer erfolgreichen Behandlung im Januarplenum und einer Verabschiedung durch den Sächsischen Landtag haben die Versammlungsbehörden künftig die Möglichkeit, rechten Aufmärschen, wie beispielsweise in Dresden um den 13. Februar herum, einen Riegel vorzuschieben. Die Dresdner Innenstadt kann so wieder dem traditionellen stillen Gedenken der Dresdner Bevölkerung an die Zerstörung der Stadt vor 65 Jahren gehören."

Auf die Pressemitteilung "Experten bestätigen geplantes sächsisches Versammlungsrecht" vom 25. November 2009 wird verwiesen.

6.01.2010