Neues Versammlungsrecht setzt Extremisten deutliche Grenzen

Bedrohliche extremistische Aufmärsche, Ausschreitungen, tätliche Auseinandersetzungen zwischen Linken und Rechten, Gewalt gegen die Polizei, Sachbeschädigungen: Die Zustände zum 13./14. Februar sind nicht nur Ärgernis, sondern Gefahr für die Stadt Dresden geworden. Längst ist an das früher traditionelle stille Gedenken der Dresdner und ihrer Gäste zum Jahrestag der Zerstörung der Stadt im 2. Weltkrieg nicht mehr zu denken.
Versprechen aus Koalitionsvertrag umgesetzt
CDU und FDP haben daher in ihrem sächsischen Koalitionsvertrag festgeschrieben, alle versammlungsrechtlichen Möglichkeiten zu nutzen und bis zum 13. Februar 2010 das Versammlungsrecht zu ändern, um Extremisten in Sachsen deutliche Grenzen zu setzen. "Unser Ziel ist es, dass die Stadt Dresden mit einem geltenden Versammlungsgesetz einen Aufmarsch der Extremisten zum 13. und 14. Februar in der Innenstadt unterbinden kann", sagt Holger Zastrow, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion und der FDP Sachsen.
Nun löst die schwarz-gelbe Koalition ihr Versprechen ein: In dieser Woche wird der Sächsische Landtag ein neues Versammlungsgesetz beschließen. "Ein friedliches Gedenken an die Zerstörung Dresdens im 2. Weltkrieg wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf endlich möglich", sagt Zastrow. "Wir haben eine Regelung mit Augenmaß gefunden, die im vorgegebenen Rahmen der Verfassung den Kommunen eine Möglichkeit bietet, dem Missbrauch der Versammlungsfreiheit vorzubeugen." Sie könnten mit dem neuen Gesetz eine Abwägung zwischen der Versammlungsfreiheit auf der einen Seite und dem Schutz der Würde der Opfer von Gewaltherrschaften und Kriegen sowie dem Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit auf der anderen Seite vornehmen.Kommunen können Verbote und Auflagen aussprechen
Im Wesentlichen wird das bisherige Regelungswerk des Versammlungsgesetzes des Bundes in Landesrecht überführt. Zudem können die zuständigen Behörden, also die Kommunen, Versammlungen und Aufzüge verbieten oder von Auflagen abhängig machen, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unmittelbar gefährdet ist. Dabei können Erfahrungen vergleichbarer Versammlungen und Aufzüge einfließen.
Versammlungen und Aufzüge können insbesondere verboten oder von Auflagen abhängig gemacht werden, wenn sie an Orten von historisch herausragender Bedeutung stattfinden, die einen Bezug zu Opfern nationalsozialistischer oder kommunistischer Gewaltherrschaft oder Kriege haben und die Würde dieser Opfer beeinträchtigt wird. Als Orte in diesem Sinne sind in der Anlage des Gesetzes das Völkerschlachtdenkmal in Leipzig, die Frauenkirche in Dresden sowie am 13. und 14. Februar Teile des Dresdner Stadtgebiets aufgeführt.
Rechtsexperten bewerten Gesetz positiv
Namhafte Experten gaben dem Gesetzentwurf während einer Anhörung im Landtag gute Noten und widersprachen der Ansicht der Opposition, das Gesetz sei verfassungswidrig. Prof. Dr. Dirk Heckmann von der Universität Passau hielt den Entwurf beispielsweise ausdrücklich für verfassungsrechtlich unbedenklich. Das Demonstrationsrecht bleibe im Wesentlichen unangetastet, werde nicht verschärft, sondern nur zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung konkretisiert. Auch Prof. Dr. Christian Pestalozza von der FU Berlin äußerte Sympathie für den Entwurf, der mutig und richtig sei. Er verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht jüngst ausdrücklich zugelassen habe, Gesetze zielgerichtet gegen positive Äußerungen zum Nationalsozialismus zu erlassen.
"Die betroffenen Kommunen bekommen nun eine Handhabe gegen Extremisten, die unter dem Deckmantel der Versammlungsfreiheit Ordnung und Sicherheit gefährden sowie die Würde von Opfern von Diktaturen und Kriegen instrumentalisieren und mit Füßen treten wollen", sagt FDP-Fraktions- und -Landeschef Zastrow. "Sie haben nun die Möglichkeit, Extremisten deutliche Grenzen zu setzen."
Entwurf des "Gesetzes über die landesrechtliche Geltung des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge"
Fakten zum neuen Versammlungsgesetz




