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Kormoranverordnung hat sich bewährt

Teichwirte brauchen Rechtssicherheit

Sachsens Staatsminister für Landwirtschaft und Umwelt, Frank Kupfer, hat angekündigt, die noch bis Jahresende gültige Regelung zum Abschuss von Kormoranen in Sachsen zu verlängern. Die derzeitige Verordnung zum „Vergrämen“ von Kormoranen stammt aus dem Jahr 2007 und läuft zum Jahresende aus. Dazu erklärt Tino Günther stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:
"Es ist wichtig, den sächsischen Teichwirten Rechtssicherheit beim Umgang mit den Kormoranbeständen in ihrem Einzugsgebiet zu geben.
Die gültige Sächsische Kormoranverordnung hat sich bewährt und ist eine geeignete ‚Hilfe zur Selbsthilfe’. Zudem stellt sie einen vernünftigen und in der Praxis bewährten Kompromiss zwischen wirtschaftlichen Interessen und Artenschutz dar.
Dieses maßvolle und effektive Instrument zur Vergrämung von Kormoranen im Umfeld von sensiblen Gewässern oder fischereiwirtschaftlich genutzten Anlagen wollen wir nun, nach einer angemessenen Zeit der Erprobung, verlängern. Dazu werden CDU und FDP in den kommenden Tagen einen Antrag einreichen."

29.06.2010