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Friedliches Gedenken am 13./14. Februar wird in Dresden jetzt ermöglicht

Missbrauch des Versammlungsrechts war nicht länger hinnehmbar

Zur heutigen abschließenden Lesung des gemeinsamen CDU/FDP-Entwurfs eines "Gesetzes über die landesrechtliche Gestaltung des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge" erklärt Carsten Biesok, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:

"Zukünftig wird es den Kommunen als Versammlungsbehörden ermöglicht, an bestimmten Orten und Tagen Versammlungen zu beschränken oder zu verbieten. Beispielhaft seien der 13. und 14. Februar in der Innenstadt von Dresden genannt. In den vergangenen Jahren haben die gesetzlichen Grundlagen ganz offensichtlich nicht mehr ausgereicht, um gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Links- und Rechtsextremisten zu unterbinden. Insbesondere das stille Gedenken an die Opfer der Bombennacht in Dresden wurde empfindlich gestört. Dresdner, die der Opfer friedlich gedenken wollten, haben sich schon nicht mehr auf die Straße getraut.

Darauf mussten wir als Gesetzgeber reagieren. Was wir in den vergangenen Jahren am 13. und 14. Februar in Dresden gesehen haben, war keine Ausübung von demokratischen Freiheitsrechten mehr - es war deren Perversion. Gruppen, die in der Tradition der Nationalsozialisten stehen, nutzten den Tag der Zerstörung Dresdens, um die Verantwortung für den Krieg, die Opfer des Krieges und die Zerstörung von Dresden allein den Alliierten zuzuschieben. Der Missbrauch der Versammlungsfreiheit war so nicht länger hinnehmbar.

Die friedlichen und auf dem Boden der Verfassung stehenden Bürger verdienen unseren Schutz. Dem kommen wir mit unserem Gesetz nach.

Wer die Würde der Opfer des Nationalsozialismus verletzt, indem er die nationalsozialistische Gewaltherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt, kann sich nicht auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 4. November 2009 ausdrücklich festgestellt. Wir sorgen nun mit unserem Gesetz dafür, dass solche Menschen auch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht missbrauchen können.

Aber eins muss auch klar sein: Das Gesetz entbindet uns Demokraten nicht von der Verpflichtung, zuvörderst durch eine politische Auseinandersetzung nicht Nationalsozialisten die Geschichtsinterpretation zu überlassen."

Entwurf des "Gesetzes über die landesrechtliche Geltung des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge"

20.01.2010