» Aktuelle Informationen

Erhöhung der Wohnungsverweisungsfrist bietet besseren Opferschutz

Koalition wird Polizeigesetz grundsätzlich novellieren

Zum heute im Plenum in 2. Lesung behandelten Gesetzentwurf der SPD-Fraktion "Viertes Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen" erklärt Benjamin Karabinski, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:

"Häusliche Gewalt kommt viel zu häufig vor. Oft genug scheuen sich die Opfer um Hilfe zu suchen; ein Grund dafür ist sicherlich, dass häusliche Gewalt auch heute noch tabuisiert wird. Konkret wurden 2008 in Sachsen fast 1.900 Fälle häuslicher Gewalt registriert. Deshalb ist es umso wichtiger, dieses Thema öffentlich zu diskutieren.

Erster Anlaufpunkt in der akuten Notsituation sind meist die Frauenhäuser, in 19 Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen fanden 2008 677 Frauen und 639 Kinder Zuflucht. Daneben gibt es Interventions- und Koordinierungsstellen, welche bei der Opferberatung die Zusammenarbeit mit Polizei, Justiz, Schutzeinrichtungen und dem Gesundheitswesen suchen. Insgesamt förderte der Freistaat 2009 Einrichtungen für Opfer häuslicher Gewalt aber auch für Täter mit einer Million Euro.

Neben der Unterstützung der Betroffenen muss das Thema aber auch rechtlich aufgearbeitet werden. Ein Ansatzpunkt ist dabei die Wohnungsverweisung nach Polizeigesetz. Problematisch ist, dass innerhalb der jetzigen Sieben-Tage-Frist für eine Wohnungsverweisung eine zivilgerichtliche Entscheidung nach dem Gewaltschutzgesetz nicht immer zu erreichen ist.

Im sächsischen Koalitionsvertrag haben CDU und FDP deshalb vereinbart: `Wir werden das Polizeigesetz unter Beachtung neuer Gefahren novellieren.´ Die Erhöhung der Frist zur Wohnraumverweisung auf zwei Wochen ist dabei explizit vorgesehen, aber nur ein Teil der notwendigen und vereinbarten Neuregelungen. Das Innenministerium arbeitet derzeit an einem entsprechenden Entwurf zur Änderung des Polizeigesetzes. Da die Initiative der SPD-Fraktion nur einen Teilaspekt berührt, wird meine Fraktion den Gesetzentwurf ablehnen."

16.06.2010