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Datensammelwut des Staates wurde endgültige Absage erteilt

Großartige Stärkung der Bürgerrechte und Sieg für die Demokratie

Mit seiner heutigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht das Gesetz über die sogenannte Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und gleichzeitig für nichtig erklärt. Alle seit 2008 erhobenen Daten seien nun „unverzüglich zu löschen“, so Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier.

Dazu erklärt Carsten Biesok, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine großartige Stärkung der Bürgerrechte und ein Sieg für die Demokratie. Der staatlichen Datensammelwut wurden endlich klare Grenzen aufgezeigt.

Das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung wurde entscheidend gestärkt. Mit überraschender Klarheit ist das Bundesverfassungsgericht damit all jenen in den Arm gefallen, die Freiheits- und Bürgerrechte unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung mehr und mehr einschränken wollen.

Jeder Bürger wird wieder telefonieren können, ohne dass registriert wird, mit wem er wann gesprochen hat. Was früher ein Brief war, bei dem niemand auf die Idee gekommen ist, bei der Post den Absender und den Empfänger zu speichern, ist heute ein Telefonat, eine E-Mail oder eine SMS. Es gibt keinen Grund, für diese modernen Kommunikationsmittel eine Speicherpflicht einzuführen. Terroristen fängt man damit nicht.

Die FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag steht konsequent für die Wahrung der Bürgerrechte. Der Bürger muss sicher sein können, dass der Staat mit sensiblen persönlichen Daten nicht einfach macht, was er will. Von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geht nach unserer Überzeugung ein deutliches Signal zur Stärkung der Bürgerrechte und besonders des Datenschutzes aus.“

2.03.2010