Ankauf illegal beschaffter Daten ist und bleibt klarer Rechtsbruch
SPD mit bemerkenswertem Rechtsverständnis

Zur aktuellen Debatte zum Ankauf von illegal beschaffter Daten mit den Kontodaten mutmaßlicher Steuersünder erklärt Carsten Biesok, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:
"Zur Standhaftigkeit der baden-württembergischen CDU/FDP-Landesregierung, sich gegen den Ankauf geklauter Daten zu entscheiden kann ich nur gratulieren. Um es ganz klar zu sagen: Illegal beschaffte Daten zu kaufen, wäre ein klarer Rechtsbruch und widerspricht rechtsstaatlichen Normen. Zwar ist Steuerhinterziehung eine schwerwiegende Straftat, die mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt werden muss, aber der Zweck heiligt eben nicht die Mittel.
Interessant ist in diesem Zusammenhang das populistisch-hysterische Geschrei der SPD. Neben einer Haltet-den-Dieb-Debatte im Bundestag versteigt sich der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Christian Lange, jetzt in eine Strafanzeige gegen den Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg, Stefan Mappus (CDU), und den FDP-Justizminister Ulrich Goll. Dieses Verhalten zeugt von einem sehr bemerkenswerten Rechtsverständnis der Sozialdemokraten. Jemanden dafür anzuzeigen, dass er nach Recht und Gesetz und nicht willfährig nach politischer Stimmung gehandelt hat, ist ein klarer Fall für den politischen Irrenarzt."



